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Bei der Stadt Porta Westfalica sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt Stellen als

Hauswart*in (m/w/d)
für den
Asylbereich

in Vollzeit (39 Stunden/Woche) zu besetzen. Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für 2 Jahre.

Wesentliche Aufgaben:

  • Unterbringung von Flüchtlingen
  • Herrichtung von Wohnungen
  • Möbeltransporte/-aufbau und damit zusammenhängende Arbeiten

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene (bau-)handwerkliche Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von weniger oder mehr als drei Jahren in einem Beruf, der mit der Errichtung, Instandhaltung oder Wartung von Gebäuden zu tun hat
  • selbständiges, eigenverantwortliches Handeln und die Fähigkeit, mit Menschen umzugehen
  • Flexibilität, Durchsetzungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein
  • gute Deutschkenntnisse (mind. C 1)
  • Englischkenntnisse sind von Vorteil
  • Führerschein Klasse B und die grundsätzliche Bereitschaft den privaten PKW gegen Kilometerentschädigung für Dienstfahrten (keine Personenbeförderung) zu nutzen

Wir bieten:

  • Vergütung nach den tariflichen Vorschriften (TVöD) – je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen (Qualifikation) - bis Entgeltgruppe 5
  • einen sicheren Arbeitsplatz in einem freundlichen Team
  • Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Jahressonderzahlung; leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge (VBL)

Allgemeine Hinweise:

Die Stelle ist für alle Geschlechter gleichermaßen geeignet. Die Stadt Porta Westfalica fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Schwerbehinderte, die dem Anforderungsprofil entsprechen, werden ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben. Geben Sie bitte die Schwerbehinderteneigenschaft im Bewerbungsschreiben oder unter deutlicher Hervorhebung im Lebenslauf an (s. BAG Urteil vom 26.09.2013 - 8 AZR 650/12).

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Abitz (Gebäudewirtschaft; 0571/791 - 309) oder Herr Reese (Personalamt; - 132) zur Verfügung.

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