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Die Stadt Porta Westfalica sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n

Sachbearbeiter*in (m/w/d) 

für die Finanzbuchhaltung.

Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für 1 Jahr. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle (19,5 Stunden pro Woche).

Wesentliche Aufgaben:

  • Erfassung, Nachbearbeitung und Zuweisung von analogen sowie E-Rechnungen im Rechnungsworkflow
  • Ggf. Einscannen von Rechnungen
  • Buchung von Zahlungsprozessen im Rechnungsworkflow
  • Prüfung und Einbuchung von Bestellungen/Aufträgen in Infoma


Voraussetzungen:

  • abgeschlossene Ausbildung zum*zur Verwaltungsfachangestellten oder Nachweis über den Abschluss des Verwaltungslehrgangs I (Basis- und Aufbaulehrgang) oder
  • abgeschlossene 3-jährige Ausbildung zum*zur Rechtsanwaltsfachangestellten oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten oder Bankkaufmann*frau oder Steuerfachangestellten oder
  • Andere kaufmännische Ausbildung mit Berufserfahrung in der Finanzbuchhaltung
  • Erfahrungen in der Buchhaltung (wünschenswert)
  • Grundverständnis für die digitale Sachbearbeitung und die Bereitschaft zur Einarbeitung in die Finanzsoftware
  • Eigenständige und verantwortliche Aufgabenerledigung
  • Teamfähigkeit

Wir bieten:

  • Vergütung nach den tariflichen Vorschriften (TVöD) - Entgeltgruppe 5
  • Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung (LOB), vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge (VBL)
  • flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse
  • Möglichkeit zur Telearbeit
  • Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Corporate Benefits

    Allgemeine Hinweise:

    Die Stelle ist teilbar und für alle Geschlechter gleichermaßen geeignet. Die Stadt Porta Westfalica fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.