Die Stadt Porta Westfalica sucht zum 01.04.2026 für die hauptamtliche Feuer- und Rettungswache
Die Stadt Porta Westfalica unterhält eine Freiwillige Feuerwehr mit ca. 350 aktiven ehrenamtlichen und derzeit 65 hauptamtlichen Kräften und ist zugleich Trägerin einer Rettungswache. Zur Verstärkung des Teams Feuer- und Rettungswache sollen weitere Ausbildungsplätze besetzt werden.
Die Ausbildung dauert 18 Monate und wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet, schließt mit der Laufbahnprüfung ab und beinhaltet auch die Ausbildung zur*zum Rettungssanitäter*in.
Die berufspraktischen Teile des Vorbereitungsdienstes werden auf der Feuer- und Rettungswache Porta Westfalica absolviert. Der theoretische Teil wird durch die Feuerwehrschule Minden und durch die Akademie für Gesundheitsberufe in Minden durchgeführt. Die Bewerber*innen müssen an einem Auswahlverfahren teilnehmen, welcher aus einem schriftlichen und sportlichen Teil besteht.
Dauer der Ausbildung:
18 Monate
2.849,58 € mtl. (inklusive Sonderzuschlag)
30 Tage im Jahr
Die Bewerber*innen müssen an einem Auswahlverfahren teilnehmen, welches aus einem schriftlichen und sportlichen Test besteht. Auf das Auswahlverfahren folgen persönliche Vorstellungsgespräche.
Weitere Infos unter: https://www.portawestfalica.de/rathaus/verwaltung/ausbildung/
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Friedrichs (Leiter Feuer- und Rettungswache; Tel.: 0571/791-190) gern zur Verfügung.
Nähere Informationen zur Stadt Porta Westfalica finden Sie unter www.portawestfalica.de, sowie unter www.feuerwehr-porta.de.
Allgemeine Hinweise:
Die Stelle ist für alle Geschlechter gleichermaßen geeignet. Die Stadt Porta Westfalica fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte, die dem Anforderungsprofil entsprechen, werden ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben. Geben Sie bitte die Schwerbehinderteneigenschaft im Bewerbungsschreiben oder unter deutlicher Hervorhebung im Lebenslauf an (s. BAG Urteil vom 26.09.2013 - 8 AZR 650/12).