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Die Stadt Porta Westfalica sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n

Sachbearbeiter*in (m/w/d) 

für die Finanzbuchhaltung.

Die Einstellung erfolgt unbefristet. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle (39 Stunden pro Woche). Geringfügige Stundenabweichungen - jedoch mindestens 35 Stunden - können im Verfahren geprüft werden.

Wesentliche Aufgaben:

  • Verantwortlichkeit für die Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz und der Mitteilungsverordnung
  • Analysieren, Gestalten und Überwachen von umsatzsteuerlichen Geschäftsvorgängen („steuerliche Prüfung“ RWF)
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Steuererklärungen
  • Beteiligung an Aufbau und Überwachung des internen steuerlichen Compliance Systems (TCMS)
  • Schulung von Kolleg*innen im Bereich § 2b Umsatzsteuergesetz, TCMS und Mitteilungsverordnung


Voraussetzungen:

  • Abschluss zum*zur Steuerfachwirt*in oder
  • abgeschlossenes Studium (Bachelor/Dipl. (FH)) mit einer betriebswirtschaftlichen Fachrichtung und -wünschenswert- mit dem Schwerpunkt Steuern oder
  • abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung (z.B. Steuerfachangestellte*r) mit Bilanzbuchhalter IHK und mindestens dreijähriger Berufserfahrung
  • Berufserfahrung mit Schwerpunkt Umsatz- und Ertragssteuern (wünschenswert)
  • selbständige und eigenverantwortliche Aufgabenerledigung
  • Teamfähigkeit

Wir bieten:

  • Vergütung nach den tariflichen Vorschriften (TVöD) – bis Entgeltgruppe 9 c
  • Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung (LOB), vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge (VBL)
  • flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse
  • Möglichkeit zur Telearbeit
  • Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Corporate Benefits
  • Fahrrad-Leasing

    Allgemeine Hinweise:

    Die Stelle ist teilbar und für alle Geschlechter gleichermaßen geeignet. Die Stadt Porta Westfalica fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.