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Die Stadt Porta Westfalica sucht für das Sachgebiet Abwasser zum sofort eine*n

Sachbearbeiter*in (m/w/d) 

Die Einstellung erfolgt unbefristet. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle (39 Stunden pro Woche). Eine Besetzung mit zwei Teilzeitkräften ist bei entsprechender Bewerberlage grundsätzlich möglich. 

Wesentliche Aufgaben:

  • Allgemeine Verwaltungstätigkeiten für das Sachgebiet Abwasser
  • Ermittlung und Erhebung von Anliegerbeiträgen zur Grundstücksentwässerung
  • zunächst in Zusammenarbeit mit der Sachgebietsleitung bzw. externen Dienstleistern: 
  • Haushaltsplanung, Budgetüberwachung
  • Mitwirkung bei den Beitrags- und Gebührenkalkulationen Abwasser inklusive der dazugehörigen Satzungen und Beschlussvorlagen

Perspektivisch soll die eigenverantwortliche Bearbeitung - einhergehend mit der Prüfung der Stellenwertigkeit - erfolgen.
 

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder Verwaltungslehrgang I (mit Option den VL II zu absolvieren) oder Verwaltungslehrgang II oder staatlich geprüfte*r Betriebswirt*in in einer für den o.g. Aufgabenbereich förderlichen Fachrichtung/Schwerpunkt 
  • wünschenswert: einschlägige/ förderliche Berufserfahrung für den o.g. Aufgabenbereich
  • kommunikative Kompetenz
  • gute allgemeine Kenntnisse im EDV-Bereich sowie MS-Office

Wir bieten:

  • Vergütung nach den tariflichen Vorschriften - je nach persönlicher Qualifikation - bis Entgeltgruppe 9 b TVöD
  • zukunftssicherer Arbeitsplatz
  • Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
  • Fahrrad-Leasing

    Allgemeine Hinweise:

    Die Stelle ist teilbar und für alle Geschlechter gleichermaßen geeignet. Die Stadt Porta Westfalica fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

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